Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

  1. Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
  2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber rechtzeitig bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). 
  3. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Ausführung und Mängelbeseitigung

  1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
  2. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.  
  3. Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.  
  4. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung gelten die gesetzlichhen Gewährleistungsrechte, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.  
  5. Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

4. Haftung

  1. Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
  2. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen. Wird eine Verschlüsselung der elektronisch zu übermittelnden Daten gewünscht, ist der Auftragnehmer ausdrücklich hierauf hinzuweisen.

5. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

6. Vergütung

  1. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Anschläge.
  2. Ist kein anderes Zahlungsziel vereinbart, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Übersetzung fällig.
  3. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Die Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
  4. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

 Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

8. Anwendbares Recht

  1.  Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.
  2.  Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

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